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Baumfällungen, Gehölz-rodungen (auch Hecken) sowie Gehölzrückschnitte sind gesetzlich nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar zugelassen.  
 
   
 
   
     
Nur durch einen professionellen Pflege- und Erhaltungsschnitt kommen Ihre Pflanzen im
Frühjahr wieder voll zur Geltung. Sowohl Bäume und Sträucher, als auch Gras und
Stauden benötigen fachgerechte Pflegemaßnahmen, damit sie lange erhalten bleiben.
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Leistung ? Nutzen Sie unser Kontaktformular.... » mehr